Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot und beendetes freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot der Rhine Rail Investment AG an die Aktionäre der Aves One AG

Disclaimer – Rechtliche Hinweise

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der Rhine Rail Investment AG (die "Bieterin") zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot an die Aktionäre der Aves One AG ("Aves-Aktionäre") zum Erwerb sämtlicher Aktien der Aves One AG (das "Übernahmeangebot") sowie zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aves-Aktionäre (das "Delisting-Angebot") vorgesehen ist.

Aves-Aktionäre werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme auf dieser Seite zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und dem Delisting-Angebot enthalten.

Wichtige rechtliche Hinweise

Auf den folgenden Seiten finden Sie die am 21. September 2021 veröffentlichte Angebotsunterlage, die die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots detailliert enthält, die Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") betreffend die Entscheidung der Bieterin vom 6. August 2021 zur Abgabe des Übernahmeangebots, die Bekanntmachungen gemäß § 23 WpÜG sowie Pressemitteilungen und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 20. September 2021 gestattet. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) und sonstiger im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Das Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Übernahmeangebot wird nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands sein und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

Zudem finden Sie auf den folgenden Seiten die Veröffentlichung gemäß § 10 WpÜG in Verbindung mit § 39 des Börsengesetzes ("BörsG") betreffend die Entscheidung der Bieterin vom 9. Dezember 2021 zur Abgabe des Delisting-Angebots. Diese Internetseite wird auch die Angebotsunterlage sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot enthalten, sobald die Veröffentlichung der Angebotsunterlage von der BaFin gestattet worden ist. Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) und sonstiger im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Das Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Delisting-Angebot wird nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands sein und wurde von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.

Aves-Aktionäre mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot und das Delisting-Angebot im Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne von Regel 3b-4 des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Daher unterliegen das Übernahmeangebot und das Delisting-Angebot grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Übernahmeangebot und das Delisting-Angebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegen, finden diese Gesetze ausschließlich auf in den Vereinigten Staaten wohnhafte Inhaber von Aktien der Aves One AG Anwendung, so dass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen zustehen.

Bei einem Wohnsitz von Aktionären außerhalb Deutschlands können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem sich der Wohnsitz befindet. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Aves One AG in Deutschland eingetragen ist und einige oder alle ihre Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem eigenen Wohnsitzland haben. Es ist unter Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen oder dessen Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im eigenen Wohnsitzland aufgrund von Verstößen gegen Gesetze des eigenen Wohnsitzlandes zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Wohnsitzland der Aktionäre ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlagen oder anderer mit dem Übernahmeangebot und/oder dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlagen und sonstige mit dem Übernahmeangebot und/oder dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht gestattet. Daher dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der Vereinigten Staaten nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften.

Ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Aves One AG erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots bzw. wird ausschließlich auf Grundlage der Regelungen des Delisting-Angebots erfolgen. Im Übrigen stellen die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Aves One AG noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der Aves One AG dar und beinhalten oder bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die endgültigen Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots können von den auf den folgenden Seiten beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Maßgeblich sind ausschließlich die Regelungen und Bedingungen des Angebots, wie sie in der am 21. September 2021 veröffentlichten Angebotsunterlage enthalten sind. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, vor. Die Bestimmungen des Delisting-Angebots können von den auf den folgenden Seiten beschriebenen allgemeinen Informationen abweichen. Maßgeblich sind ausschließlich die Regelungen des Deling-Angebots, wie sie in der zu veröffentlichenden Angebotsunterlage enthalten sind. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Regelungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise und Informationen gelesen habe.

ICH BESTÄTIGE ICH BESTÄTIGE NICHT